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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11   

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https://dejure.org/2011,5777
VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11 (https://dejure.org/2011,5777)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.09.2011 - 3 B 1693/11 (https://dejure.org/2011,5777)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. September 2011 - 3 B 1693/11 (https://dejure.org/2011,5777)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 AufenthG, § 31 Abs 1 AufenthG, § 31 Abs 1 AufenthG
    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht und maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei Rechtsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts der Sachlage und Rechtslage für die Entscheidung über ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht nach der Neufassung des § 31 Abs. 1 AufenthG zum 1. Juli 2011

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts der Sachlage und Rechtslage für die Entscheidung über ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht nach der Neufassung des § 31 Abs. 1 AufenthG zum 1. Juli 2011

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 215
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
    Danach kommt es grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz an, und zwar sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich einer behördlichen Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2009 - 1 C 11.08 - juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 07.04.2009 - 1 C 17.08 - juris).

    Dies ist etwa geboten, wenn sich ein Begehren auf eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 AufenthG richtet, die im Anschluss an die eheabhängige Aufenthaltserlaubnis (nur) für ein Jahr beansprucht werden kann, während danach die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Ermessen der Behörde steht (§ 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG) (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2009, a.a.O.; Discher in Gemeinschaftskommentar zur Aufenthaltsgesetz, GK-AufenthaltG, August 2011, § 7 Rdnr. 279 ff., 282, 284 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt in der zitierten Entscheidung weiter aus, da ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 AufenthG damit allenfalls für einen vergangenen Zeitraum bestehen könne, komme es "jedenfalls hinsichtlich der Sachlage" zwangsläufig auf die damaligen Umstände an (BVerwG, Urteil vom 09.06.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
    Danach kommt es grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz an, und zwar sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich einer behördlichen Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2009 - 1 C 11.08 - juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 07.04.2009 - 1 C 17.08 - juris).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Grundsatzes des Vertrauensschutzes und des Verhältnismäßigkeitsprinzips sind dabei nicht ersichtlich, der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz bewahrt nicht vor jeder Enttäuschung; verfassungsrechtlich schutzwürdig ist nur ein betätigtes Vertrauen, d. h. eine "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition oder zur entsprechenden anderen Dispositionen geführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2010 - 1 C 8.09 - juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12.09.2007 - 1 BvR 58.06 - juris Rdnr. 20 mit Verweis auf BVerfG, Urteil vom 16.07.1985 - 1 BvL 5.80 - u. a. juris und BVerfG, Beschluss vom 05.05.1987 - 1 BvR 724.81 u. a. - juris).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
    Dies wäre als "echte" Rückwirkung, also als Rückwirkung von belastenden Rechtsfolgen auf Tatbestände, die bereits vor dem Zeitpunkt der Normverkündung abgeschlossen sind, grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - 2 BvR 14/02, 2 BvR 2/02, 2 BvR 13/02 - unter Hinweis auf BVerfGE 97, 67, 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 11 S 1822/01

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung wegen Auslandsaufenthalts; Rücknahme einer

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
    In diesem Fall wird die Zweijahresfrist wieder neu in Lauf gesetzt (vgl. Hailbronner, a.a.O., § 31 Rdnr. 14 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2002 - 11 S 800/02 - juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01- juris, Bay. VGH, Beschluss vom 05.06.2007 - 19 Cs 07.862 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht - Ehebestandszeit - Unterbrechung der

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
    In diesem Fall wird die Zweijahresfrist wieder neu in Lauf gesetzt (vgl. Hailbronner, a.a.O., § 31 Rdnr. 14 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2002 - 11 S 800/02 - juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01- juris, Bay. VGH, Beschluss vom 05.06.2007 - 19 Cs 07.862 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1993 - 11 S 1149/93

    Beantragen einer lediglich befristeten Anordnung der aufschiebenden Wirkung; zum

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
    Längere Unterbrechungszeiten des gemeinsamen Aufenthalts der Eheleute führen dazu, dass bei der Berechnung der Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft lediglich der unmittelbar vorangegangene, ununterbrochene Zeitraum herangezogen werden kann (vgl. Hailbronner, AuslR, Kommentar, Stand April 2008, § 31 Rdnr. 14 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 16.02.1995 in InfAuslR 1995, 293 und OVG Saarlouis vom 21.11.2005 - 2 W 29.05 - juris sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.1993 - 11 S 1149/93 - juris).
  • VGH Hessen, 12.09.2011 - 3 B 1806/11

    Zulässige Beschwerde trotz Verwechselung der Aktenzeichen von Klage- und

    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
    9 Hierauf kommt es zwar streitentscheidend nicht mehr an, der Senat weist jedoch gleichwohl unter Aufgabe der noch in seinem Beschluss vom 12. September 2011 - 3 B 1806/11 und 3 D 1807/11 - vertretenen Rechtsauffassung darauf hin, dass zumindest in Fällen wie dem vorliegenden, in denen sowohl der Zeitpunkt der Beantragung des eheunabhängigen Aufenthaltsrechtes als auch der Zeitraum der - gedachten - Verlängerung von einem Jahr gemäß § 31 Abs. 1 AufenthG vor Inkrafttreten der Rechtsänderung liegt, maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung ausnahmsweise derjenige der Beantragung des Aufenthaltstitels ist.
  • VGH Bayern, 20.04.1999 - 10 B 98.2061
    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
    Eine nur vorübergehende Unterbrechung des ehelichen Zusammenlebens beeinträchtigt demgegenüber die nach § 31 Abs. 1 AufenthG erforderliche Integration während des Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht (Hailbronner, a.a.O., § 31 Rdnr. 14 unter Hinweis auf Bay. VGH vom 20.04.1999 - 10 B 98.2061 - juris).
  • VGH Bayern, 05.06.2007 - 19 CS 07.862
    Auszug aus VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11
    In diesem Fall wird die Zweijahresfrist wieder neu in Lauf gesetzt (vgl. Hailbronner, a.a.O., § 31 Rdnr. 14 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2002 - 11 S 800/02 - juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01- juris, Bay. VGH, Beschluss vom 05.06.2007 - 19 Cs 07.862 - juris).
  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 17477/17

    Verlängerung der familiären Aufenthaltserlaubnis; unterbrochene Ehebestandszeit;

    Wird die eheliche Lebensgemeinschaft unterbrochen, so führt dies zum Erlöschen der bis dahin erworbenen Anwartschaft auf ein eigenes Aufenthaltsrecht nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG; eine spätere Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft ist deren Neubegründung, von der an die erforderliche Mindestbestandszeit erneut zu laufen beginnt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 A 1151/06 - juris - und Beschl. v. 29.11.2000 - 18 B 1627/00 - AuAS 2001, 67; VGH München, Beschl. v. 12.12.2008 - 19 CS 08.2842 - juris - VGH Kassel, Beschl. v. 24.01.2013 - 6 B 27/13 - InfAuslR 2013, 184 und Beschl. v. 21.09.2011 - 3 B 1693/11 - InfAuslR 2011, 441; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.09.2007 - OVG 3 S 87.07 - AuAS 2007, 218).
  • OVG Saarland, 28.03.2013 - 2 B 37/13

    Anwendbarkeit der Neufassung des AufenthG 2004, Fassung 2011, § 31

    Da der Gesetzgeber auf eine Übergangsregelung zugunsten von "Altfällen" generell verzichtet hat, spricht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur (damaligen) Verkürzung der erforderlichen Ehebestandszeit in § 19 AuslG a.F. im Jahre 2000(vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 16.6.2004 - 1 C 20.03 -, DVBl. 2004, 427, wonach die seit Juni 2000 geltende Neufassung des damaligen § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG, die für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ausländischer Ehegatten nicht mehr wie zuvor eine vierjährige, sondern nur noch eine zweijährige Bestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft voraussetzte, auf Verlängerungsanträge, die bei In-Kraft-Treten der Neuregelung noch nicht bestandskräftig beschieden worden sind, auch dann anzuwenden war, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft bereits vor diesem Zeitpunkt geendet hatte) vieles dafür, dass insoweit auf den Zeitpunkt des Ablaufs der innegehabten Aufenthaltserlaubnis,(vgl. dazu auch OVG Bautzen, Beschluss vom 14.8.2012 - 3 B 156/12 -, bei juris, zu einem Fall der begehrten Verlängerung einer auf den 1.7.2011, dem Tag des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes befristeten Aufenthaltserlaubnis) allenfalls aber auf denjenigen einer gegebenenfalls vorherigen Stellung des ausdrücklichen Antrags auf "Verlängerung" der Aufenthaltserlaubnis unter Geltendmachung eines eigenständigen "nachehelichen" Aufenthaltsrechts im Sinne des § 31 AufenthG abzustellen ist.(vgl. etwa VGH München, Beschlüsse vom 18.9.2012 - 19 CS 12.1370 -, juris, und vom 20.7.2012 - 10 CS 12.917 -, bei juris, zu einem Fall der Trennung vor der Gesetzesänderung und nach Erfüllung der zweijährigen Frist, aber einer Stellung des Verlängerungsantrags nach Inkrafttreten der Neufassung des § 31 AufenthG, sowie VGH Kassel, Beschluss vom 21.9.2011 - 3 B 1693/11 -, InfAuslR 2011, 441, wonach jedenfalls in den Fällen, in denen sowohl der Zeitpunkt der Stellung des Verlängerungsantrags als auch der Zeitraum einer - gedachten - Verlängerung von einem Jahr nach § 31 Abs. 1 AufenthG vor Inkrafttreten der Rechtsänderung liegen, der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich sein soll) Für die Anknüpfung an den Zeitpunkt des Ablaufs der (eheabhängigen) Aufenthaltserlaubnis spricht auch der Wortlaut des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, der ausdrücklich auf eine - nunmehr eigenständige - "Verlängerung" dieses Titels Bezug nimmt.

    Eine derartige "Vertrauensinvestition" hätte nur dann bejaht werden können, wenn die nach dem bis zum 30.6.2011 ausreichende zweijährige Ehebestandszeit erfüllt gewesen, danach die Trennung erfolgt und der Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde, im Saarland dem Antragsgegner, bereits vor der Rechtsänderung, also vor dem 1.7.2011, gestellt worden wäre.(vgl. auch hierzu etwa VGH München, Beschluss vom 18.9.2012 - 19 CS 12.1370 -, juris, sowie VGH Kassel, Beschluss vom 21.9.2011 - 3 B 1693/11 -, InfAuslR 2011, 441,) Von einer derartigen "Disposition" kann vorliegend nicht die Rede sein, da - wie ausgeführt - alle für die gesetzliche Regelung wesentlichen Umstände, die Beendigung der Lebensgemeinschaft (15.8.2011), der Ablauf der eheabhängigen Aufenthaltserlaubnis und die Stellung des Verlängerungsantrags (beides im Juni 2012) - zum Teil deutlich - nach der Rechtsänderung lagen.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15

    Ehegattennachzug zu türkischem Arbeitnehmer ohne Einholung eines nationalen

    Der Vollständigkeit halber bemerkt der Senat, dass auch dann, wenn man wegen der nicht abschließend geklärten Rechtsfrage, ob die Visumspflicht für die Einreise zum Ehegattennachzug mit Art. 7 ARB 2/67 vereinbar ist, den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht für statthaft halten sollte, der Antragstellerin angesichts dieser Streitfrage im Hinblick darauf, dass sie in einer familiären Lebensgemeinschaft mit ihrem Ehemann und zumindest einem minderjährigen Kind lebt, der weitere Aufenthalt durch Erlass einer einstweiligen Anordnung zu ermöglichen wäre (vgl. zum Antragsziel Senatsbeschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - InfAuslR 2011, 441).
  • VG München, 19.11.2012 - M 10 K 12.4557

    Eheliche Lebensgemeinschaft; Bestand von weniger als drei Jahren; kein Schutz des

    Ein Ausnahmefall, in dem besondere Gründe des materiellen Rechts es erfordern, auf einen früheren Zeitpunkt abzustellen, ist vorliegend nicht gegeben (vgl. hierzu HessVGH vom 21.9.2011 Az. 3 B 1693/11 RdNrn. 10 f.), da der Antragsteller den Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht erst im November 2011 unter Geltung der neuen Rechtslage gestellt hat.

    Dieser Rechtsauffassung schließt sich die beschließende Kammer an (vgl. auch HessVGH vom 21.9.2011 InfAuslR 2011, 441).

  • VG Augsburg, 25.04.2012 - Au 6 K 12.90

    Staatsangehörige aus Guinea; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft;

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwa geboten, wenn sich ein Begehren auf eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 i.V.m Abs. 2 AufenthG richtet (BVerwG vom 9.6.2009 a.a.O. RdNr. 19; HessVGH vom 21.9.2011 Az. 3 B 1693/11 RdNr. 10), das - gedachte - Verlängerungsjahr jedoch bereits vollständig abgelaufen ist.

    Deshalb wird in Fällen, in denen die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, die Beantragung des eheunabhängigen Aufenthaltstitels sowie die - gedachte - Verlängerung von einem Jahr gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG vor Inkrafttreten der Rechtsänderung liegen, maßgeblich auf die Stellung des Verlängerungsantrag abzustellen sein (so auch HessVGH vom 21.9.2011 a.a.O. RdNr. 11).

  • VG München, 18.01.2012 - M 25 K 11.5222

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; dreijährige Ehebestandszeit;

    bb) Verfassungsrechtlich schutzwürdig ist das Vertrauen im Falle einer Rechtsänderung weiterhin nur, wenn es noch unter der Gültigkeit der alten Rechtslage "ins Werk gesetzt" wurde; nur ein betätigtes Vertrauen, d.h. eine "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition oder zu einer entsprechenden anderen Disposition geführt hat, fällt unter den Schutz der Verfassung (vgl. grundlegend BVerfG vom 5.5.1987, BVerfGE 75, 246-283; BVerwG vom 30.3.2010, BVerwGE 136, 231-262; HessVGH, Beschluss vom 21.9.2011, InfAuslR 2011, 441-443).

    Die Anwendung der alten Fassung mit dem Erfordernis der nur zweijährigen Ehebestandszeit käme allenfalls dann in Betracht, wenn die zweijährige Ehebestandszeit erfüllt ist, danach die Trennung erfolgt und der Verlängerungsantrag bei der Behörde bereits vor Rechtsänderung gestellt wurde (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 21.9.2011, InfAuslR 2011, 441-443).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2012 - 2 M 201/11

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzung einer dreijährigen

    Es dürfte aber wegen des verfassungsrechtlichen Verbots der echten Rückwirkung von ungünstigen Gesetzesänderungen (zur begünstigenden Gesetzesänderung vgl. Beschluss des Senats vom 15.02.2002 - 2 M 98/01 -) hier eine zweijährige Ehebestandszeit maßgeblich sein (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 21. September 2011 - 3 B 1693/11 -, zit. nach juris Rn. 9 ff. m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, zit. nach juris Rn. 19).
  • VGH Hessen, 24.01.2013 - 6 B 27/13

    Unterbrechung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Nach der Neufassung des § 31 Abs. 1 AufenthG zum 1. Juli 2011 ist in den Fällen, in denen sowohl Antragstellung als auch der Beginn der - gedachten - Verlängerung des Aufenthaltsrechts vor Inkrafttreten der Neufassung von § 31 Abs. 1 AufenthG liegen, der Zeitpunkt der Beantragung des Aufenthaltstitels maßgeblich, da das materielle Recht nicht nur hinsichtlich der Sachlage, sondern auch hinsichtlich der Rechtslage ein Abstellen auf diesen Zeitpunkt gebietet (im Anschluss an: Hess. VGH, Beschluss vom 21. September 2011 - 3 B 1693/11 -, InfAuslR 2011, 441, mit weiterer Begründung und unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; Abgrenzung zu Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2012 - 10 CS 12.917 u.a. -, und 18. September 2012 - 19 CS 12.1370 -, sowie VGH Baden-Württ., Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843/12 -, jeweils juris).
  • VG Karlsruhe, 23.01.2012 - 6 K 6/12

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Ehegatten bei Aufhebung

    10 Die Anwendung des neuen Rechts dürfte auch bei der im vorliegenden Fall gegebenen Sachlage dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht widersprechen (vgl. hierzu: HessVGH, Beschl. v. 21.09.2011 - 3 B 1693/11 - VG Düsseldorf, Urt. v. 13.07.2011 - 22 K 3024/11 -, [juris]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2015 - 11 S 10.15

    Fälschliche Verlängerung der eheabhängigen Aufenthaltserlaubnis als eigenständige

    Zum anderen würden auch die von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen eine solche Gewichtung nicht stützen, da sowohl der VGH Baden-Württemberg als auch der Hessische VGH die Auffassung vertreten hatten, dass das neue Recht anzuwenden sei, wenn der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wie auch hier, erst nach Inkrafttreten der Neufassung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG gestellt worden sei (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843/12 -, bei juris Rz. 12;. Hessischer VGH, Beschluss vom 21. September 2011 - 3 B 1693/11 -, bei juris, Rz. 11).
  • VGH Bayern, 18.09.2012 - 19 CS 12.1370

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Dreijährige Ehebestandszeit;

  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis

  • VG Saarlouis, 02.03.2012 - 10 K 831/11

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; eigenständiges Aufenthaltsrecht des

  • VGH Bayern, 10.02.2014 - 10 ZB 12.2631

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht;

  • VG Augsburg, 23.01.2012 - Au 6 S 13.67

    Kein Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten wegen fehlender

  • VG Würzburg, 21.12.2012 - W 7 S 12.1006

    Aufenthaltserlaubnis, arbeitsmarktpolitisches Interesse, Ehebestandszeit,

  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 10 ZB 12.1894

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - 2 S 37.13

    Beschwerde; Verlängerung der ehebedingten Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges

  • VG Düsseldorf, 18.03.2013 - 7 L 265/13

    Maßgeblicher Zeitpunkt; Altregelung; zwei Jahre; Neuregelung; drei Jahre

  • VG München, 19.07.2012 - M 12 K 12.2011

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht; maßgeblicher Zeitpunkt

  • VG München, 11.07.2012 - M 25 K 12.1291

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; dreijährige Ehebestandszeit;

  • VG Darmstadt, 18.09.2012 - 6 L 935/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei Rechtsänderung

  • VG Augsburg, 24.04.2012 - Au 6 S 12.421

    Staatsangehörige aus Guinea; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft;

  • VG Darmstadt, 04.07.2013 - 5 K 481/12

    Nacheheliche Aufenthaltserlaubnis in Übergangsfällen

  • VG Augsburg, 31.07.2013 - Au 6 K 12.1575

    Kosovarischer Staatsangehöriger; fehlende Mindestbestandsdauer der Ehe; fehlende

  • VG Augsburg, 13.03.2013 - Au 6 K 12.898

    Kosovarische Staatsangehörige

  • VG München, 14.08.2012 - M 10 S 12.3214

    Prozesskostenhilfe (gewährt); Aufenthaltserlaubnis; Ehebestandszeit gem. § 31

  • VG Würzburg, 10.11.2011 - W 7 S 11.776

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; allgemeine

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,115
OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11 (https://dejure.org/2012,115)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.2012 - 7 LA 138/11 (https://dejure.org/2012,115)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 7 LA 138/11 (https://dejure.org/2012,115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Voraussetzungen einer Berufungszulassung bei mehrfach tragender Begründung des angefochtenen Urteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 124a Abs. 5 S. 2 VwGO
    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

  • rechtsportal.de

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124a Abs. 5 S. 2
    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungszulassung bei mehrfach tragenden Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 215
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2011 - 10 LA 16/10 - und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Dies gilt dann, wenn eine mit Zulassungsgründen angegriffene zusätzliche t r a g e n d e Begründung der Entscheidung Rechtskraftwirkungen von weitergehender Reichweite entfaltet als die nicht erfolgreich angegriffene erste tragende Begründung (vgl. Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124a Rn. 82, und BVerwG, Beschl. v. 11.4. 2003 - BVerwG 7 B 141.02 -, NJW 2003, 2255 [2256], zum Revisionszulassungsrecht).
  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Letzteres kommt zwar auch in Betracht, wenn ein Gericht die Klage irrig zugleich aus prozessrechtlichen und aus sachlich-rechtlichen Gründen abgewiesen hat (BVerwG, Beschl. v. 2.11.2011 - BVerwG 3 B 54.11-, juris, Langtext Rn. 6; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 14.9. 2009 - 5 ME 130/09 - juris, Langtext Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2011 - 10 LA 16/10 - und v. 17.2. 2010 - 5 LA 342/08 -, Letzterer veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2011 - 10 LA 16/10 - und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • VGH Bayern, 26.03.2003 - 8 ZB 02.2918

    Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    b) Im Übrigen wäre auch im Falle derartiger Darlegungen zu berücksichtigen, dass das Oberverwaltungsgericht auf die Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils einen Zulassungsantrag ablehnen kann, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen als den ihm beigegebenen Gründen als richtig erweist, und dies unter anderem die Befugnis einschließt, eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO abzulehnen, falls sich die erstinstanzlich für unbegründet erachtetet Klage als erkennbar unzulässig darstellt (Bay. VGH, Beschl. v. 26.3. 2003 - 8 ZB 02.2918 -, NVwZ 2004, 629; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 102a).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 5 ME 130/09

    Antragsänderung; Darlegungsbeschwerde; Darlegungsmangel; Dienstpostenübertragung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11
    Letzteres kommt zwar auch in Betracht, wenn ein Gericht die Klage irrig zugleich aus prozessrechtlichen und aus sachlich-rechtlichen Gründen abgewiesen hat (BVerwG, Beschl. v. 2.11.2011 - BVerwG 3 B 54.11-, juris, Langtext Rn. 6; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 14.9. 2009 - 5 ME 130/09 - juris, Langtext Rn. 24).
  • BGH, 22.02.2024 - III ZR 13/23

    Amtshaftung Börse, Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils

    Ein auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des die Klage als unbegründet abweisenden Urteils des Verwaltungsgerichts gestützter Berufungszulassungsantrag (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist auch dann abzulehnen, wenn, wie hier, der Verwaltungsgerichtshof - nach strikter rechtlicher Prüfung (siehe hierzu BVerfG, NVwZ 2021, 325 Rn. 34, 36 f; Eyermann/Happ, VwGO, 16. Aufl., § 124 Rn. 12a, 16) - zum Ergebnis kommt, die Klage sei bereits unzulässig, da sich in diesem Fall am Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung nichts ändert (zB: VGH Hessen, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 6 A 490/16.Z mwN; VGH Bayern, NVwZ 2004, 629; WuM 2003, 416; BeckOK VwGO, Posser/Wolff/Decker, 67. Edition, Stand: 1. Juli 2023, § 124 Rn. 25; Eyermann/Happ aaO Rn. 12; Kopp/Schenke/W.-R. Schenke, VwGO, 29. Aufl., § 124 Rn. 7a; vgl. auch BVerwG NVwZ-RR 2004, 542, 543; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 7 LA 138/11, BeckRS 2012, 45747).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12

    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall;

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 (1228); BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, a. a. O., m. w. N.).

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.; Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.).

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 - Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 - Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12

    Verpflichtung zur Verlängerung der Prüferlaubnis für einen Prüfer von

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).

    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils darzulegen, muss sich der Zulassungsantragsteller substanziell mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (Nds. OVG, Beschl. v. 14.2. 2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7).

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.; Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.; Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15

    Befreiung; Befreiungstatbestand; Befreiungsvoraussetzungen;

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Rn. 13; W. R. Schenke, in: Kopp/ Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1.2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.; W. R. Schenke, a. a. O.; Stuhlfauth, in: Bader u. a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14

    Meistbegünstigungsgrundsatz; Meistbegünstigungsprinzip; objektiver

    Hiernach weist eine Streitigkeit besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris Rn. 13).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschluss vom 13.1.2012, a. a. O., Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2012 - 7 LA 19/11

    Erforderlichkeit eines zeitlichen Abstands von drei Jahren für eine erneute

    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2012 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 7, und Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 (1228); BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 (839)).

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 - Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 - Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2016 - 5 LA 22/15

    Familienzuschlag; Familienzuschlag der Stufe 1; Familienzuschlag Stufe 1;

    Hiernach weist eine Streitigkeit besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris Rn. 13).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschluss vom 13.1.2012, a. a. O., Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 5 LA 174/20

    Aufklärungspflicht; Behördengutachten; ernstliche Zweifel;

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 13.1.2012 - 7 LA 138/11 -, juris Rn. 13).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich dabei auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschluss vom 13.1.2012, a. a. O., Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12

    Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2022 - 5 LA 3/20

    Beihilfeantrag; Beihilfefähigkeit; Kostenzusage; Vorabanerkennung

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2023 - 5 LA 92/22

    Bezüge; Dienstbezüge; Erwerbseinkommen; Erwerbsersatzeinkommen; Rückforderung;

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2023 - 5 LA 151/21

    Besoldung; Billigkeit; Billigkeitsentscheidung; Billigkeitsgründe; Dienstbezüge;

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 5 LA 2/22

    Altersgrenze; besondere Altersgrenze; Erwerbseinkommen; Regelaltersgrenze;

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2022 - 5 LA 122/20

    Abschluss; Darlegung, fehlende; Fächer; Gleichwertigkeit; Lehrbefähigung;

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13

    Klagebefugnis eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens für die Anfechtung einer

  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 14 ZB 13.1552

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Vorliegen von Rechtfertigungsgründen

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2022 - 7 LA 51/21

    Äquivalenzgrundsatz; Äquivalenzprinzip; Satzung; Sondernutzung;

  • OVG Sachsen, 15.09.2014 - 4 A 81/14

    Amtsträger, Feststellungsinteresse, Rehabilitationsinteresse, ;

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Rechtsprechung
   AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23976
AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11 (https://dejure.org/2011,23976)
AG Kehl, Entscheidung vom 07.06.2011 - 5 C 199/11 (https://dejure.org/2011,23976)
AG Kehl, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 5 C 199/11 (https://dejure.org/2011,23976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsweg für Streitigkeiten über das Entgelt für die Notfallversorgung in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht ist bei Klage auf Zahlung des Entgelts eines privaten Rettungsdienstes zur Notfallversorgung gegeben; Eröffnung des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht bei Klage auf Zahlung des Entgelts eines privaten Rettungsdienstes zur ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 40; GVG § 13
    Eröffnung des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht ist bei Klage auf Zahlung des Entgelts eines privaten Rettungsdienstes zur Notfallversorgung gegeben; Eröffnung des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht bei Klage auf Zahlung des Entgelts eines privaten Rettungsdienstes zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.2007 - KZR 48/05

    Rettungsleitstelle

    Auszug aus AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11
    Zuvor hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 25.09.2007 (NVwZ-RR 2008, 79) die hier zu entscheidende Frage ausdrücklich offen gelassen.

    Auch in Baden-Württemberg ist Notfallrettung öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Daseinsfürsorge (so ausdrücklich bereits BGH NVwZ-RR 2008, 79), wobei sich der Staat zur Erfüllung dieser Aufgabe im Wesentlichen privatrechtlicher organisierter Unternehmen bedient (§ 2 Abs. 1 RDG).

  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11
    Der Annahme einer öffentlich-rechtlichen Natur des Rechtsverhältnisses zwischen der Klägerin und dem Beklagten stehen auch nicht die Ausführungen des OLG Stuttgart in einer früheren Entscheidung vom 02.02.2004 (NJW 2004, 2987), die sich ihrerseits auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 04.06.1992 (NJW 1992, 2882) stützt, entgegen.
  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 47/09

    Qualifizierung der Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung in

    Auszug aus AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11
    Für das ähnlich konzipierte Rettungsdienstgesetz des Landes Hessen in der Fassung vom 24.11.1998 hat der Bundesgerichtshof bereits mit Beschluss vom 17.12.2009 (NVwZ-RR 2010, 502) festgestellt, dass die Wahrnehmung rettungsdienstlicher Notfallversorgung öffentlich-rechtlicher Natur sei, auch wenn sie von einer privatrechtlichen Organisation ausgeführt werde.
  • OLG Stuttgart, 02.02.2004 - 1 W 47/03

    Rettungsdienstliche Tätigkeit in Baden-Württemberg: Haftung für Fehler beim

    Auszug aus AG Kehl, 07.06.2011 - 5 C 199/11
    Der Annahme einer öffentlich-rechtlichen Natur des Rechtsverhältnisses zwischen der Klägerin und dem Beklagten stehen auch nicht die Ausführungen des OLG Stuttgart in einer früheren Entscheidung vom 02.02.2004 (NJW 2004, 2987), die sich ihrerseits auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 04.06.1992 (NJW 1992, 2882) stützt, entgegen.
  • VG Schwerin, 19.06.2013 - 7 A 1809/12

    Zahlungsklage der Trägerin des öffentlichen Rettungsdienstes auf Entgeltzahlung

    Dieser Auffassung schlossen sich, zum jeweiligen Landesrecht, auch etwa das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Urteil vom 13. Juni 2012 - 1 K 1384/11.WI -, juris Rdnr. 17) sowie die Amtsgerichte Kehl (Beschluss vom 7. Juni 2011 - 5 C 196/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 215 f.), Schwerin (Beschluss vom 10. August 2011 - 12 C 430/10 - mit bestätigendem Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 4. Januar 2012 - 5 T 327/11 -), Ludwigslust (Beschluss vom 25. April 2012 - 3 C 194/11 -) und Wismar (Beschluss vom 19. April 2013 - 12 C 3/13 -) an.
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